… die man beim Wählen nicht machen sollte

    1. Du gehst nicht wählen
      Wer nicht wählt, bestimmt nicht mit, wie der Stadtrat (die Exekutive) und das Parlament (die Legislative) der Stadt Schlieren in den Jahren 2022 – 2026 zusammengesetzt sein wird.


    2. Du reisst das Kuvert  mit den Wahlunterlagen der Stadt an der falschen Stelle auf
      Das Kuvert nicht aufschneiden. Es wird bei brieflicher Stimmabgabe wieder verwendet. Zum Öffnen nur den perforierten Streifen wegziehen.


    3. Du schreibst 7 Kandidaten auf den Wahlzettel für den Stadtrat
      Schreibe selber,  handschriftlich, gut leserlich nur die Namen der Kandidierenden auf, die du in den Stadtrat wählen möchtest.
      Die SP Schlieren empfiehlt nur drei Namen aufzuführen:
      Bärtschiger Markus,  1962
      Leuchtmann Pascal, 1956
      Kampus Manuel, 1984

      Die Zeile 4 – 7 lässt du leer.


    4. Du wählst eine Person als Präsidentin/Präsident​​, die du nicht als Stadtrat gewählt hast
      Die Person, die du als Stadtpräsidentin/Präsident wählst, musst du auch als Mitglied des Stadtrats aufgeführt haben.
      Die SP Schlieren empfiehlt als Stadtpräsident wieder:
      Bärtschiger Markus, 1962


    5. Du legst mehr als eine Liste bei den Parlamentswahlen ins Stimmzettelkuvert
      Es darf nur eine Liste der zur Verfügung stehenden Listen ausgewählt und abgegeben werden. Legt man mehr als eine Liste ins Stimmzettelkuvert, sind alle Listen ungültig.
      Die SP Schlieren empfiehlt, die Liste 1 unverändert einzulegen. Damit gibst du uns 36 Parteistimmen.


    6. Du streichst auf der Liste deiner Lieblingspartei eine Person und fügst eine Person einer anderen Partei auf
      So verliert deine Lieblingspartei eine Stimme auf kosten der anderen Partei! Wenn die Person, die du von der anderen Listen panaschiert hast zudem auf deren Liste weit unten steht, ist es höchst unwahrscheinlich, dass diese Person am Schluss auch gewählt wird.
      Die SP Schlieren empfiehltdie Liste 1 unverändert einzulegen. Damit gibst du uns 36 Parteistimmen.


    7. Du unterschreibst den Stimmrechtsausweis nicht
      Ohne Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis (untern links) sind alle deine Wahlzettel ungültig. Also unbedingt unterschreiben.


    8. Du klebst dein Stimmzettelkuvert nicht zu
      Das Stimmzettelkuvert muss zugeklebt sein, nachdem du alle deine Wahl- und Abstimmungszettel ausgefüllt in dieses gelegt hast.
      Achtung, der Stimmrechtsausweis darf nicht ins Stimmzettelkuvert gesteckt werden. Wenn du das Stimmzettelkuvert nicht zuklebst, sind deine Wahl- und Stimmzettel ungültig.


    9. Du wirfst dein Antwortkuvert zu spät in einen PTT-Briefkasten
      Spätestens am Montag, 7. Februar musst du das Antwortkuvert, in das du den Stimmrechtsausweis so eingelegt hast, dass man die Adresse der Stadtverwaltung Schlieren im Sichtfenster sieht, in einen Briefkasten der Post werfen. Danach kommt die B-Post zu spät im Stadthaus an und deine Stimmzettel verfallen.
      Noch bis am Sonntag, 13. Februar 2022, 11:00 Uhr, kannst du dein Antwortkuvert in den Briefkasten der Stadt Schlieren im Stadthaus, Freiestrasse 6, einwerfen.


    10. Du gehst zur Urne und willst noch für andere Leute abstimmen
      Am Wahltag kannst du deine Stimme noch persönlich abgeben. Dazu brauchst du deinen unterschriebenen Stimmrechtsausweis.
      Die Urnen im Stadthaus Schlieren sind am
      Sonntag, 13. Februar 2022 von 09:30 Uhr – 11:30 Uhr geöffnet.
      Falls du selber schon brieflich gewählt hast und trotzdem noch für jemanden an die Urne gehen möchtest, geht das nicht mehr. Die Person muss selber zur Urne gehen.
      Du hast aber die Möglichkeit gemäss Ziffer 9, das Antwortkuvert für andere Leute bis Sonntag, 13. Februar 2022, 11:00 Uhr, in den Briefkasten der Stadt Schlieren Stadthaus, Freiestrasse 6, einwerfen. Es sind alle Punkte von 2 bis 9 zu beachten.


Herzlichen Dank, dass du an den Wahlen teilnimmst.
Unser Wahl-ABC (Kurzerklärung, auf was zu achten ist) hilft dir dabei auch noch weiter.